Bei der BioMed – Praxis für Naturmedizin handelt es sich um eine reine Bestellpraxis. So können für Sie unangenehme Wartezeiten vermieden werden. Dazu bitte ich Sie, folgende Punkte zu beachten:
Terminvereinbarung
Meine Praxis vereinbart gerne einen Termin für Sie. Die Telefonnummer und Sprechzeiten finden Sie unter Info. Dem Kalender können Sie potentiell freie Terminzeiten entnehmen. Die Mindesttermindauer für eine Sprechzeit beträgt 30
Minuten.
Termindauer
Beim ersten Gespräch mit mir erfordert die Erhebung der Krankengeschichte erfahrungsgemäß etwa 60-120 Minuten. Vorliegende aktuelle Befunde (Röntgen,
Labor, Arztbriefe etc.) bitte ich mir einige Tage vorher in Kopie zuzuschicken oder zu faxen (Fax: 04392/ 13 23). Ist dies nicht möglich, können Sie die Unterlagen auch mitbringen.
Bei einem zweiten Termin besprechen wir die in der BioMed – Praxis für Naturmedizin erhobenen Befunde und planen gemeinsam eine gegebenenfalls erforderliche Therapie. Dafür benötigen
wir nochmals ca. 45-60 Minuten. Je nach Notwendigkeit können anschließend 30- oder auch 60-minütige Termine für weitere ergänzende Absprachen zu den Therapiemaßnahmen vereinbart werden.
Ich bitte um Verständnis, dass wir den jeweils vereinbarten Zeitrahmen einhalten müssen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Telefonische Beratungen
Für die „kleinen“ Absprachen zwischendurch biete ich Ihnen auch telefonische Beratungen an. Länger als 10 Minuten dauernde Informations- und
Beratungsgespräche müssen wir jedoch mit der dafür vorgesehenen Gebührenziffer berechnen – aus Fairness zu den zahlenden Praxisbesuchern.
Terminabsage
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige telefonische Absage.
Absageregelung
Da wir eine reine Bestellpraxis führen, reservieren wir für Sie die miteinander abgesprochenen Termine. Sollten Sie eine vereinbarte Therapie-Sitzung oder einen Coaching-Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, verpflichten Sie sich dazu, frühzeitig unter 0175 – 1985 645 abzusagen. So kann ein Termin möglicherweise noch anderweitig vergeben werden. Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden werktags vor dem Termin - oder keine Absage -, müssen wir Ihnen die Kosten des ausgefallenen Termins leider vollumfänglich in Rechnung stellen. Dies gilt unabhängig vom Grund der Verhinderung (siehe Schadensersatz wegen eines sogenannten Annahmeverzugs des Patienten, der kein Verschulden des Patienten voraussetzt nach §§ 293, 296, 615 BGB). Eine Kostenerstattung durch die privaten Krankenkassen oder Beihilfen findet in diesem Fall gemäß § 615 BGB nicht statt.